Bekanntmachung
Serviceportal/Digitale Kundenverwaltung, V0470/2026 V0470/2026
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: BREPARK GmbH Identifikationsnummer: DE114403149 Postanschrift: Ansgaritorstraße 16 Postleitzahl / Ort: 28195 Bremen NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland E-Mail: Julia.Keshvari@brepark.de Telefon: +49 421-17471-80 Fax: +49 421-17471-50 Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliches Unternehmen Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: V0470/2026 Titel: Serviceportal/Digitale Kundenverwaltung, V0470/2026 Beschreibung: Die BREPARK GmbH beabsichtigt die Einführung eines zentralen Serviceportals zur Digitalisie-rung und Optimierung der Kundenverwaltung sowie der damit verbundenen Geschäftsprozesse. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 72263000-6 | |
| Weitere CPV-Code Hauptteile: 72230000-6 |
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| Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 28195 Bremen NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Insolvenz Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen. 3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen: Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de/zu richten. Telefonische oder Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Bekanntmachung |
| Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber min. 1 Referenz über die Erbringung vergleichbarer Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren vorzulegen. Vergleichbar ist eine Referenz, welche die Bereitstellung eines Software-Systems für die Einrichtung eines Service-Portals oder einer Digitalen Kundenverwaltung mit vergleichbarem Leistungsumfang für einen öffentlichen Auftraggeber oder einen privatwirtschaftlichen Auftraggeber betrifft. Wird keine vergleichbare Referenz vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Der Auftraggeber begrenzt die Mindestanzahl an Bewerbern, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 Abs. 2 VgV auf 3 Bewerber. Die Höchstzahl wird auf 5 Bewerber begrenzt. Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt vorgenommen: 10 Punkte = Der Bewerber verfügt über min. 5 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren 5 Punkte = Der Bewerber verfügt über min. 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren 3 Punkte = Der Bewerber verfügt über min. 2 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren 0 Punkte = Der Bewerber verfügt über 1 vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Geschäftsjahren Bei Punktgleichheit auf dem für die Begrenzung der Teilnehmerzahl maßgeblichen Rang kann die festgelegte Höchstzahl von fünf Bewerbern überschritten werden. In diesem Fall werden alle Bewerber mit gleicher Punktzahl zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. |
| Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
| Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: keine |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
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Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06.10.2026 24:00 Uhr |
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| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| -ENTFÄLLT- | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.bremen.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f851bf09e-2dc43afdb2185bb7
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter "Überprüfungsstelle" genannten Stelle einleiten. b) der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Identifikationsnummer: - Internet-Adresse (URL): https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529 Postanschrift: Contrescarpe 72 Postleitzahl / Ort: 28195 Bremen NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de Telefon: 042136159796 Fax.: 0421 496 32311 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die BREPARK GmbH beabsichtigt die Einführung eines zentralen Serviceportals zur Digitalisie-rung und Optimierung der Kundenverwaltung sowie der damit verbundenen Geschäftsprozesse. Das zukünftige System soll als zentrale Plattform für die Verwaltung von Kund:innen, Verträgen, Zugangsmedien, Abrechnungen und der Kommunikation mit Kund:innen dienen. Der geplante Leistungsumfang umfasst insbesondere die Bereitstellung, Einrichtung, Anpassung und den Betrieb eines integrierten Serviceportals mit folgenden Komponenten: Endkundenportal (EKP): Ein digitales Portal, über das Kund:innen eigenständig Dienstleistungen der BREPARK GmbH nut-zen können. Hierzu gehören insbesondere die Registrierung, Verwaltung von Kundendaten, Ab-schluss und Verwaltung von Verträgen, Einsicht in Parkvorgänge und Rechnungen sowie die Kom-munikation mit der BREPARK GmbH. Mitarbeitenden-Portal (MA-Portal): Eine zentrale Arbeitsoberfläche für Mitarbeitende der BREPARK GmbH zur Verwaltung und Bear-beitung von Kundenvorgängen. Dies umfasst insbesondere die Pflege von Kundendaten, Bearbei-tung von Vertragsanfragen, Verwaltung von Verträgen und Zugangsmedien, Durchführung von Prüf- und Freigabeprozessen sowie die Unterstützung der internen Verwaltungsprozesse. Geschäftskundenportal (GKP): Die Lösung muss ein Geschäftskunden-Portal bereitstellen, über das berechtigte Geschäftskun-den ihre vertragsbezogenen Daten und Zugangsberechtigungen eigenständig verwalten können. BREPARK bewirtschaftet im Auftrag Dritter verschiedene Parkeinrichtungen und verwaltet dabei unter anderem Dauerparkberechtigungen für Geschäftskunden. Aktuell werden rund 7.000 Zu-gangsmedien für Geschäftskunden betreut. Ziel ist es, den Geschäftskunden eine digitale Möglichkeit zur eigenständigen Verwaltung ihrer Berechtigungen und Zugangsmedien bereitzustellen und dadurch administrative Prozesse zu ver-einfachen. Das Serviceportal ist in die bestehende Systemlandschaft der BREPARK GmbH zu integrieren. Hierzu gehören insbesondere die Anbindung an SAP Business ByDesign als führendes ERP-System sowie die erforderlichen Schnittstellen zu bestehenden Parkabfertigungs- und Zugangs-systemen. Der Auftragnehmer hat ein betriebsfähiges Gesamtsystem bereitzustellen, welches die Anforde-rungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt und die Weiterentwicklung der digitalen Kundenpro-zesse der BREPARK GmbH ermöglicht. Der Leistungsumfang umfasst neben der Bereitstellung der Software auch die erforderliche Konfiguration, das Customizing, die Integration in die beste-hende Systemlandschaft, die Datenmigration, die Durchführung von Tests, die Inbetriebnahme sowie die erforderlichen Schulungs-, Pflege- und Supportleistungen für den laufenden Betrieb. Die Umsetzung erfolgt als Gesamtsystem. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die technische und funktionale Gesamtintegration aller erforderlichen Komponenten und Schnittstellen. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.02.2027 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2033 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Kalendermonate ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 18 Kalendermonate, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt, dass eine Verlängerung nicht erfolgen soll. Die automatische Verlängerung kann zweimal erfolgen. Nach Ablauf der maximal möglichen Vertragslaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen. 3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen: Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de/zu richten. Telefonische oder Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet. |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Konzept zur Projektumsetzung, Beschreibung: Konzeptionelle Darstellung der Projektumsetzung, Gewichtung: 30,00 Erfüllung der qulitativen B-Kriterien, Beschreibung: Erfüllung der qualitativen B-Kriterien, Gewichtung: 20,00 Preis, Beschreibung: Preis (Gewichtung: 50%), Gewichtung: 50,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |