Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen Registrierungsnummer: Keine Angabe Internet-Adresse (URL): https://www.immobilien.bremen.de Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 14 Postleitzahl / Ort: 28215 Bremen NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland E-Mail: einkauf@immobilien.bremen.de Telefon: +494213610000 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Profil des Erwerbers (URL): https://vergabe.bremen.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Ja |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: V0364/2024 Titel: Lieferung von Heizöl Beschreibung: Lieferung von Heizöl für die Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) sowie weiteren Einrichtungen Art des Auftrags: Lieferungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifikation | |
CPV-Code Hauptteil: 09135000-4 | |
Ort der Leistungserbringung |
NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland Weiterer Ort der Leistungserbringung Postanschrift: --- Postleitzahl / Ort: Bremerhaven NUTS-3-Code: DE502 Land: Deutschland |
Ausschreibungsbedingungen | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht) Beschreibung: Insolvenz Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst, bzw. ein nach Satzungen oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. |
Grenzüberschreitendes Recht | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Zweck | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Auktionsbedingungen | Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein |
Vertragsvergabesystem | Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt |
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Ausschreibungsbedingungen | |
Auswahlkriterien | |
Eignung zur Berufsausübung: 1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 44 VgV vorliegen. 2. Eigenerklärung über die Berufshaftpflichtversicherung: Mindestabdeckungssumme 1.000.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für sonstige Schäden. 3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz: Mindestumsatz p.a. von 1.000.000 € 4. Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. Die Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen, wie im Formular "Eigenerklärung" vorgegeben, erreicht haben. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 45 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. 2. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschafts-erklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV) 3. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) 4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Referenzliste der für öffentliche Auftraggeber erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). 2. Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV). 3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV). |
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Informationen über verspätete Einreichungen | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: --- |
Reservierte Teilnahme Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
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Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Informationen über Wiederholungen | |
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Ja Beschreibung: Rechtzeitig vor Ablauf dieses Auftrages, ca. Oktober 2026 Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen an die Auftragsausführung | Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Angaben zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 12.12.2024 10:00 Uhr | |
Gültigkeit der Angebote | Laufzeit in Tagen: 60 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Informationen über die öffentliche Öffnung | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 12.12.2024, 10:00 | |
Einreichungsformat | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.bremen.de |
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1912c0b4ffb-36d6ec0c546ba3a2
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
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Ad-hoc Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | |
Überprüfung | |
Fristen für die Überprüfung | Informationen über die Überprüfungsfristen: a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert. |
Überprüfungsstelle | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Registrierungsnummer: Keine Angabe Internet-Adresse (URL): https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529 Postanschrift: Contrescarpe 72 Postleitzahl / Ort: 28195 Bremen NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de Telefon: +49 421-361-59796 Fax.: +49 421-496-32311 |
Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Registrierungsnummer: Keine Angabe Internet-Adresse: (URL) https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529 Postanschrift: Contrescarpe 72 Postleitzahl / Ort: 28195 Bremen NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de Telefon: +49 421-361-2487 Fax.: +49 421-496-32311 |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Zweck | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Heizöllieferungen für die Freie Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde Bremen. Darüber hinaus sind weitere Einrichtungen gem. Anlage 1-EVB_Bezugsberechtigte bezugsberechtigt. Anzahl und Umfang der Partnerschaften öffentlich-öffentlicher Einkaufskooperationen von Immobilien Bremen als Zentraler Einkauf der Freien Hansestadt Bremen gemäß der Bremischen Beschaffungsordnung können sich während der Laufzeit des Rahmenvertrages verändern. Bezugsberechtigt sind auch neue Kooperationspartner sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, die im Laufe der Vertragslaufzeit als bezugsberechtigt mitgeteilt werden. Bei den Abnahmemengen in den Ausschreibungsunterlagen handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der Abnahmemengen des Vergleichszeitraumes ermittelt wurden. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar. Die angegebene Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder geringer sein. Die Bestellungen erfolgen auf Abruf in der vereinbarten Rahmenvertragszeit. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art des Auftrags | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Beginn: 01.02.2025 Ende: 31.01.2026 |
Verlängerung des Vertrags | Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es besteht die Option auf Verlängerung 1 Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit der Auftraggeber bzw. Auftragsnehmer kündigt. Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag für die Lieferung von Heizöl einmalig unter der Bedingung verlängern, dass es bei der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens zu Verzögerungen kommt. Diese bedingte Vertragsverlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags. |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | |
Zusätzliche Informationen | |
Ausschreibungsbedingungen | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Nein |