Bekanntmachung
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen ohne Beladung (HLF 20) V0447/2024
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Feuerwehr Bremen Identifikationsnummer: entfällt Postanschrift: Am Wandrahm 24 Postleitzahl / Ort: 28195 Bremen NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland Kontaktstelle: https://vergabe.bremen.de E-Mail: info.vergabemanagement@immobilien.bremen.de Telefon: +4942136100000 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit Beschafferprofil (URL): https://vergabe.bremen.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: V0447/2024 Titel: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen ohne Beladung (HLF 20) Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftrag-nehmer (AN) für die Produktion von Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen (HLF 20) ohne Beladung, jedoch für die Lieferung inklusive Beladung für die Feuerwehr Bremen abzuschlie-ßen. Der AG beabsichtigt die Beladung in einem separaten Vergabeverfahren zu vergeben. Der Gesamtauftrag besteht aus 25 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen ohne Beladung (HLF 20) inklusive des Prototyps. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Fahrzeuge an die Verwendungsstelle (Feuerwehr Bre-men, Am Wandrahm 24, 28195 Bremen) zu liefern. Art des Auftrags: Lieferungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 34000000-7 | |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 28195 Bremen NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Anlage 1a - "Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) in Textform nach § 126b BGB einreichen. Angaben zum Firmenprofil Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular, Seite 2) Angaben bei Leistungserbringung durch Bietergemeinschaft - Formblatt 234 (falls zutreffend) Angaben beim Einsatz von Nachunternehmern - Formblatt 233 (falls zutreffend) Angaben in Falle von Eignungsleihe - Formblatt 235 (falls zutreffend) Angaben, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (Anlage 1a - "Eigenerklärungen zur Eignung", Formblatt 2, Seite 5 Ziffer 2.2) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Anlage 1a - "Eigenerklärungen zur Eignung", Formblatt 2, Seite 5 Ziffer 2.3) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Anlage 1a - "Eigenerklärungen zur Eignung", Formblatt 2, Seite 5 Ziffer 2.4) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über den Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister verfügt. (Anlage 1a - "Eigenerklärungen zur Eignung", Formblatt 2, Seite7 Ziffer 2.7) Angaben zu Insolvenz und Liquidation (Anlage 1a - "Eigenerklärungen zur Eignung", Formblatt 2, Seite 7 Ziffer 2.8) Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Anlage 1a - "Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmean-trag (Bewerbungsformular) in Textform nach § 126b BGB einreichen Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Anlage 1a - "Eigenerklärungen zur Eignung", Formblatt 2, Seite 4 Ziffer 2.1) Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 1a - "Eigenerklärungen zur Eignung", Formblatt 2, Seite 6 Ziffer 2.6) Eigenerklärung, dass das absehbare jährliche Rechnungsvolumen des vorgesehenen Angebotes nicht mehr als 1/3 des Gesamtumsatzes meines/unseres Unternehmens ausmacht. (Anlage 1a - "Eigenerklärungen zur Eignung", Formblatt 4) Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Anlage 1a - "Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) in Textform nach § 126b BGB einreichen. Angaben zu Arbeitskräften (Anlage 1a - "Eigenerklärungen zur Eignung", Formblatt 2, Seite 5 Ziffer 2.5) Angaben zu drei Referenzen in den letzten 5 Jahren (2019, 2020, 2021, 2022, 2023) die mit der ausgeschriebenen Leistung (Auslieferung von Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen (HLF20) vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Rechnungswertes und der Leistungsart. (Anlage 1a - "Eigenerklärungen zur Eignung", Formblatt 3, Seiten 9-11) Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: |
Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 27.01.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11.12.2024 09:30 Uhr |
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Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.bremen.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19300ff87c8-672ea19de344692d
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle einleiten. b) der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Identifikationsnummer: Keine Angaben Internet-Adresse (URL): https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529 Postanschrift: Contrescarpe 72 Postleitzahl / Ort: 28195 Bremen NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de Telefon: +4942136159796 Fax.: +4942149632311 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Identifikationsnummer: nicht bekannt Internet-Adresse: (URL) https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529 Postanschrift: Contrescarpe 72 Postleitzahl / Ort: 28195 Bremen NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de Telefon: +4942136159796 |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Produktion von Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen (HLF 20) ohne Beladung, jedoch für die Lieferung inklusive Beladung für die Feuerwehr Bremen abzuschließen. Der AG beabsichtigt die Beladung in einem separaten Vergabeverfahren zu vergeben. Der AN ist verpflichtet, die Fahrzeuge an die Verwendungsstelle (Feuerwehr Bremen, Am Wandrahm 24, 28195 Bremen) per Tieflader zu liefern. Die Fahrzeuge werden erst nach Liefereingang in Bremen durch den AG zugelassen. Der Gesamtauftrag besteht aus 25 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen ohne Beladung (HLF 20) inklusive des Prototyps, aufgeteilt in folgende Grund- und Bedarfspositionen: 1. Grundpositionen von insgesamt 9 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen ohne Beladung (HLF 20) und 2. Bedarfspositionen von insgesamt 16 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen ohne Beladung (HLF 20) Die Abnahme der Bedarfspositionen gilt vorbehaltlich der Zustimmung aller in diesem Beschaffungsvorgang eingebundenen Verwaltungseinheiten und politischen Gremien der Freien Hansestadt Bremen und der Bereitstellung der Haushaltmittel Der Abruf muss in folgenden Teillieferungen erfolgen: 1. Teillieferung Prototyp: Verbindliche Lieferzeit max. 20 Monate nach Vertragsbeginn 01.04.2027 Grundposition von einem Prototypen HLF 20 mit Beladung 2. Teillieferung HLF 20 Verbindliche Lieferzeit max. 12 Monate nach der Probezeit der 1. Teillieferung 01.07.2028 Grundposition von 2 HLF 20 mit Beladung und eine Bedarfsposition von 2 HLF 20 mit Beladung Die Abnahme der Bedarfsposition gilt vorbehaltlich der Zustimmung aller in diesem Beschaffungsvorgang eingebundenen Verwaltungseinheiten und politischen Gremien der Freien Hansestadt Bremen und der Bereitstellung der Haushaltmittel 3. Teillieferung HLF 20 Verbindliche Lieferzeit max. 12 Monate nach der 2. Teillieferung 01.07.2029 Grundposition von 2 HLF 20 mit Beladung und eine Bedarfsposition von 2 HLF 20 mit Beladung Die Abnahme der Bedarfsposition gilt vorbehaltlich der Zustimmung aller in diesem Beschaffungsvorgang eingebundenen Verwaltungseinheiten und politischen Gremien der Freien Hansestadt Bremen und der Bereitstellung der Haushaltmittel 4. Teillieferung HLF 20 Verbindliche Lieferzeit max. 12 Monate nach der 3. Teillieferung 01.07.2030 Grundposition von 4 HLF 20 mit Beladung und eine Bedarfsposition von 2 HLF 20 mit Beladung Die Abnahme der Bedarfsposition gilt vorbehaltlich der Zustimmung aller in diesem Beschaffungsvorgang eingebundenen Verwaltungseinheiten und politischen Gremien der Freien Hansestadt Bremen und der Bereitstellung der Haushaltmittel 5. Teillieferung HLF 20 Verbindliche Lieferzeit max. 12 Monate nach der 4. Teillieferung 01.07.2031 Bedarfsposition von 5 HLF 20 mit Beladung Die Abnahme der Bedarfsposition gilt vorbehaltlich der Zustimmung aller in diesem Beschaffungsvorgang eingebundenen Verwaltungseinheiten und politischen Gremien der Freien Hansestadt Bremen und der Bereitstellung der Haushaltmittel 6. Teillieferung HLF 20 Verbindliche Lieferzeit max. 12 Monate nach der 5. Teillieferung 01.07.2032 Bedarfsposition von 5 HLF 20 mit Beladung Die Abnahme der Bedarfsposition gilt vorbehaltlich der Zustimmung aller in diesem Beschaffungsvorgang eingebundenen Verwaltungseinheiten und politischen Gremien der Freien Hansestadt Bremen und der Bereitstellung der Haushaltmittel Über die Inanspruchnahme der 5. und 6. Teillieferung wird spätestens Ende 2029 entschieden. Ein Anspruch seitens des AN zur Beauftragung der Menge an Grund- und Bedarfspositionen besteht nicht. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.08.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.07.2032 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1 Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Aufgrund der langen Liefer-/Produktionszeit des Auftragsgegenstandes, kann das Gesamtbeschaffungsvolumen nicht in den vorgegebenen vier Jahren erbracht werden. |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |