Bekanntmachung
Wasserseitige Ölbekämpfung Bremen, V0343/2026 V0343/2026
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft - Referat 32 Identifikationsnummer: keine Angabe Postanschrift: An der Reeperbahn 2 Postleitzahl / Ort: 28217 Bremen NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland Kontaktstelle: https://vergabe.bremen.de E-Mail: info.vergabemanagement@immobilien.bremen.de Telefon: +49 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: V0343/2026 Titel: Wasserseitige Ölbekämpfung Bremen, V0343/2026 Beschreibung: Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Referat 32 - Quantitative Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz, Meeresumweltschutz, als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Bereederungsvertrages über schnelle, fachgerechte und rechtssichere Bekämpfung von Gewässerverunreinigungen durch Öl, Ölprodukte und vergleichbare Stoffe der Stadtgemeinde Bremen. Ziel dieser Ausschreibung ist die Sicherstellung einer jederzeit verfügbaren wasserseitigen Kapazität zur Schadstoffunfallbekämpfung für die Stadtgemeinde Bremen gemäß §§ 92 ff. Bremisches Was-sergesetz (BremWG) in Verbindung mit § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Leistung umfasst insbesondere die Vorhaltung einer geeigneten wasserseitigen Einsatzkapazität sowie deren schnellen, fachgerechten und rechtssicheren Einsatz zur Bekämpfung von Gewässerverunreinigungen durch Öl, Ölprodukte und vergleichbare Stoffe. Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind den Ziffern 4 ff. in der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das zu erwartende Auftragsvolumen für diese Tätigkeiten beschränkt sich auf die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten. Durch den Abschluss dieses Bereederungsvertrages entsteht kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen den AG auf Abruf einer bestimmten Mindeststundenmenge. Zu erbringen ist der tatsächliche Bedarf Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 90741200-5 | |
| Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll |
Postleitzahl / Ort: Gewässer im Gebiet Bremen-Stadt Gewässer im Gebiet Bremen-Stadt (Weser, Uferbereiche, Hafengewässer u. Zuströme) NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlus-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Insolvenz Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefodert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen. 3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen: Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de/ zu stellen, spätestens bis zum 29.06.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern über die Internetseite, über die auch die Ausschreibungsunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, bereitgestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, diese Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen. Danach eingehende Fragen sind nicht mehr rechtzeitig gem. § 20 Abs. 3 VgV gestellt. Die Vergabestelle wird die rechtzeitig gestellten Fragen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten. Telefonisch oder per Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Auswahlkriterien | Bekanntmachung |
| Eignungskriterien | Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge Beschreibung: Einzureichen ist eine Bescheinigung, dass ihr Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. Eine aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers ist mit dem Angebot einzureichen. Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Einzureichen ist ein Nachweis, dass Ihr Unternehmen (falls zutreffend) im Handelsregister eingetragen ist. Ein Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) ist mit dem Angebot einzureichen. Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Einzureichen ist ein Nachweis, dass Ihr Unternehmen (falls zutreffend) im Berufsregister eingetragen ist. Ein Auszug aus dem Berufsregister (nicht älter als 3 Monate) ist mit dem Angebot einzureichen. Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge Beschreibung: Einzureichen ist ein Nachweis, dass Ihr Unternehmen die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse, Zertifizierungen und Befähigungsnachweise verfügt. Dies umfasst insbesondere die Befugnis zum Umgang mit den im Rahmen der Leistung anfallenden wassergefährdenden Stoffen und/oder gefährlichen Abfällen, soweit solche Tätigkeiten Gegenstand der Leistung sind. Als Nachweis ist dem Angebot eine gültige Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beizufügen, soweit im Rahmen der Leistung gefährliche Abfälle gesammelt, befördert, gehandelt oder gemakelt werden. Die Erlaubnis muss die für den Auftrag relevanten Tätigkeiten, insbesondere das Sammeln und/oder Befördern gefährlicher Abfälle umfassen. Soweit für die Ausführung der Leistung fachbetriebspflichtige Tätigkeiten im Sinne der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geschuldet sind, ist zusätzlich ein gültiger Nachweis der Fachbetriebseigenschaft nach AwSV vorzulegen. Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Einzureichen ist eine Eigenerklärung zum Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass das absehbare jährliche Rechnungsvolumen des Angebotes nicht mehr als 1/3 des Gesamtumsatzes des Unternehmens ausmacht. Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Einzureichen sind Bescheinigungen, dass ihr Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Bescheini-gung zur gesetzlichen Sozialversicherung (von ein oder zwei Krankenkassen, bei denen die meisten Mitarbeiter/-innen versichert sind) (jeweils nicht älter als 3 Monate) sind mit dem Angebot einzureichen. Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Einzureichen ist eine Bescheinigung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: 2.000.000 Euro Personen- und Sachschäden pro Schadens-fall und Person, 1.000.00 Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall, 250.000 Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Da-tenschutz (einschließlich Sozialdaten). Eine Kopie der aktuell gültigen Bescheinigungen des zuständigen Versicherungsträgers ist mit dem Angebot einzureichen. oder dass Ihr Unternehmen im Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen abschließen wird. Eine aktuelle Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen, ist mit dem Angebot einzureichen (nicht älter als 3 Monate). Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. ODER Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt wird. Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Bei dem Einsatz von Nachunternehmern werden abgrenzbare Teile des Auftrags vom AN durch Unteraufträgen an einen oder mehrere Dritte (Nachunternehmer) vergeben. Der Bieter ist verpflichtet, bereits bei Angebotsabgabe den Nachunternehmer sowie die Teile der Leistung zu benennen, die er an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 233). Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Einzureichen ist ein Nachweis, dass ihr Unternehmen über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten verfügt. Die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, gegliedert nach Beschäftigungsart muss angegeben werden. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen. Anzahl der Führungskräfte Beschreibung: Einzureichen ist ein Nachweis, über die Anzahl der beschäftigten Führungskräfte. Die für die Leitung vorgesehenen Personen müssen benannt werden. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen. Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: Einzureichen sind Nachweise, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten über eine aktuelle Fachkunde in der wasserseitigen Ölbekämpfung verfügen und für das Schlüsselpersonal (mind. Ein Einsatzleiter & zwei Fachkräfte) solche, die den sicheren Umgang mit Ölsperren, Aufnahmegeräten (Skimmern) belegen. Als Nachweise für die technische Fachkunde gelten Teilnahmebescheinigungen von Fort- und Weiterbildungen die im Zusammenhang mit wassergefährdenden Stoffen stehen (z.B. Havariekommando, Feuerwehr, THW etc.), sowie durch Realeinsätze oder Übungseinsätze erworbene Fachkenntnisse (Nachweisbar durch z.B. Rechnungen oder Arbeitsberichte, die die Namen der Namen der Teilnehmer aufführen). Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen und dürfen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung Beschreibung: Einzureichen ist ein Nachweis, dass für die von Ihrem Unternehmen für die Leistungserbringung vorgesehene schwimmende Arbeitseinheit eine gültige gefahrgutrechtliche Zulassung nach ADN für die im Rahmen des Auftrags relevanten Tätigkeiten im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern der Klasse 3 vorliegt. Als Nachweis ist dem Angebot ein gültiges ADN-/Gefahrgut-Zulassungszeugnis bzw. eine entsprechende behördliche Zulassung für die vorgesehene schwimmende Arbeitseinheit beizufügen. Der Nachweis muss erkennen lassen, dass die schwimmende Arbeitseinheit für die im Rahmen des Auftrags relevanten Tätigkeiten im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern der Klasse 3 nach ADN zugelassen ist. Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung Beschreibung: Einzureichen ist ein Nachweis, dass das von Ihrem Unternehmen eingesetzte Ölbekämpfungsschiff bzw. der eingesetzte Ölbekämpfungsponton die in der Leistungsbeschreibung geforderten technischen Mindestanforderungen erfüllt. Insbesondere muss die Einheit über das vorgeschriebene Mindestvolumen der Tankkapazität, eine ausreichend große, freie Decksfläche sowie einen Kran, der zum Ausbringen des Ölwehrgeräts geeignet ist, verfügen. Alle technischen Einrichtungen müssen den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben entsprechen. Als Nachweis sind dem Angebot eine technische Beschreibung der vorgesehenen schwimmenden Arbeitseinheit sowie geeignete Datenblätter, Bescheinigungen oder vergleichbare Unterlagen beizufügen. Die Unterlagen müssen belegen, dass die eingesetzte schwimmende Arbeitseinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllt, insbesondere hinsichtlich Tankkapazität, freier Decksfläche, Kranvorrichtung und sonstiger geforderter Ausstattungsmerkmale. Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass in den letzten 3 Jahren die 1 angegebene Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, u.a. unter Angabe des Rechnungswertes (p. a.) und der Leistungsart. Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, muss die Referenz die folgenden geforderten Mindestanforderungen erfüllen: -Der Leistungszeitraum muss mindestens 12 Monate betragen. -Eine operative wasserseitige Bekämpfung oder Routineübung zur Aufnahme von Ölverunreinigungen oder sonstigen Gewässerverunreinigungen -Auf oder an Gewässern, Hafenbecken, Wasserstraßen oder vergleichbaren Wasserflächen erbracht worden -Die Vorhaltung und/oder den Einsatz von für die wasserseitige Öl- bzw. Gewässerverunreinigungsbekämpfung geeignetem Material oder Gerät umfasst haben, insbesondere Ölsperren, schwimmfähiges Einsatzgerät, Auffang- oder Aufnahmesysteme, Pumpen, Bindemittel oder vergleichbare Ausrüstung. -Als Notfall-, Bereitschafts- oder Abrufleistung ausgestaltet waren und auf Anforderung des Auftraggebers kurzfristig erbracht wurden -Eine 24/7-Erreichbarkeit und/oder 24/7-Einsatzbereitschaft für Ereignisse der Öl- oder Gewässerverunreinigungsbekämpfung umfassen Nicht ausreichend sind Referenzen, die ausschließlich reine Materiallieferungen, reine Entsorgungsleistungen, ausschließlich landseitige Reinigungsarbeiten, Beratungsleistungen oder Schulungen ohne operative wasserseitige Bekämpfungsleistung betreffen. |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisanga-ben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Ja Beschreibung: 2030 Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Anlage "Anlage zur Auftragsbekanntmachung für europaweite Vergabeverfahren". |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Frist für den Eingang der Angebote: 08.07.2026 09:30 Uhr | |
| Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 82 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 08.07.2026 09:30 Uhr Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ort der Angebotsöffnung: Immobilien Bremen Vergabemanagement Langenstraße 10-12 28195 Bremen |
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| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.bremen.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e90e7f89d-79981783266d3c08
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle einleiten. b)der Antrag ist unzulässig, soweit -der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden, -mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Identifikationsnummer: nicht bekannt Internet-Adresse (URL): https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529 Postanschrift: Contrescarpe 72 Postleitzahl / Ort: 28195 Bremen NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de Telefon: +49 421 36159796 Fax.: +49 421 49632311 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Identifikationsnummer: keine Angabe Internet-Adresse: (URL) https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529 Postanschrift: Contrescarpe 72 Postleitzahl / Ort: 28195 Bremen NUTS-3-Code: DE501 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de Telefon: +49 421 36159796 Fax.: +49 421 49632311 |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Vorhaltung, der Betrieb, die Unterhaltung und der Einsatz einer für die wasserseitige Schadstoffunfallbekämpfung geeigneten Einsatzkapazität. Hierzu ist durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer ein geeignetes • Ölwehr-, Transport- und Arbeitsschiff oder • eine Ölbekämpfungsplattform (z. B. Ponton, motorisiert oder nicht motorisiert) einschließlich der erforderlichen Ölbekämpfungsgeräte nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung einsatzbereit vorzuhalten, zu betreiben, zu unterhalten und im Bedarfsfall einzusetzen. Die ausgeschriebene Leistung ist als Vorhalte- und Einsatzleistung zur wasserseitigen Schadstoffunfallbekämpfung ausgestaltet. Sie umfasst neben der technischen Vorhaltung auch die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft erforderlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen. Der AN übernimmt auf Anforderung insbesondere folgende Leistungen: • Aktive Aufnahme von Ölen, Ölderivaten, Fetten und vergleichbaren Gewässerverunreinigungen von der Wasseroberfläche • Aufnahme von ölverschmutztem Treibgut (z. B. Holz, Treibsel, Unrat) • Reinigung von Uferböschungen, Wasserbauwerken und angrenzenden Bereichen • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Beseitigung und Entsorgung der aufgenommenen Stoffe über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsnachweise sind auf Anforderung vorzulegen) Für jeden Einsatz ist eine Einsatzdokumentation zu erstellen • Inhalt: o Ablaufbeschreibung o eingesetztes Personal (inkl. Dokumentation Zeitaufwand) o eingesetzte Geräte (inkl. Dokumentation Zeitaufwand) o aufgenommene und entsorgte Mengen • Vorlage spätestens fünf Arbeitstage nach Einsatzende Einsätze und Übungen: • Ständige Erreichbarkeit 24/7/365 telefonisch oder per Funk für: o anfordernde bremische Behörden o Verursacher bzw. Zustandsstörer • Bei nicht motorisierten Plattformen ist die Verfügbarkeit eines geeigneten Schleppers sicherzustellen (der Schlepper selbst ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs) • Das Ölbekämpfungsschiff oder Ponton muss: o jederzeit einsatzbereit sein o tidenunabhängig agieren können • Nach Anforderung sind unverzüglich alle Vorbereitungen zu treffen, sodass das Schiff innerhalb von zwei Stunden auslauf- und einsatzbereit ist • Einsatz ausschließlich durch: o Geschultes und geübtes Personal o Besatzung mit gültigen Patenten und Befähigungszeugnissen, welche auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. • Verpflichtende Teilnahme an bis zu zwei Ölwehrübungen pro Kalenderjahr innerhalb Bremen-Stadt mit einem Zeitumfang von bis zu 8 Stunden je Übung. Die Übungen können insbesondere aufgrund der Einbindung ehrenamtlicher Einsatzkräfte auch am Wochenende durchgeführt werden. Die Übungsteilnahmen dienen der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft im Rahmen der ausgeschriebenen Vorhalte- und Einsatzleistung. • Durchführung aller Einsätze und Übungen unter Beachtung geltender Umwelt-, Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften Der AN übernimmt während der gesamten Vertragslaufzeit: • Permanente, dem Stand der Technik entsprechende Instandhaltung um die wasserseitige Ölbekämpfung jederzeit zu gewährleisten. • Regelmäßige Werftaufenthalte zum Erhalt der Klasse • Abschluss und Aufrechterhaltung einer ausreichenden: o Haftpflichtversicherung o Umwelthaftpflichtversicherung o Kaskoversicherung • Sicherstellung der technischen Inspektionen und der Gültigkeit aller Schiffspapiere, welche auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. • Allgemeine Geschäfts- und Verwaltungsleistungen, insbesondere: o Beschaffung von Ausrüstung und Betriebsstoffen o Dokumentation o Abrechnung • Vorlage eines jährlichen Bereederungsberichts, der darstellt: o Einsätze und Übungen o Maßnahmen zu Betrieb und Unterhaltung o ggf. Tätigkeiten im Rahmen der Mehrzwecknutzung • Vorlage einer für die gesamte Vertragsdauer gültigen Kostenübersicht, welche: o Einsatzstunden o Personalaufwand o sonstige leistungsrelevante Kostenpositionen nachvollziehbar darstellt Weitere Einzelheiten über die Art des Leistungsumfangs sind den Ziffern 4 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2030. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.01.2027 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2030 |
| Verlängerungen und Optionen | |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00 |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |