Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://vergabe.bremen.de veröffentlichten Webauftritt der Vergabeplattform der Freien Hansestadt Bremen.
Hier geht es zur der Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache.
Hinweise in Gebärdensprache:
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 momentan nicht erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Dezember 2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
- 1. Leichte Sprache:
- a. Beschreibung
- Erläuterungen zu weiteren im Webauftritt enthaltenen Informationen in leichter Sprache sind derzeit nicht vorhanden.
- b. Maßnahmen
- Keine. Die Ausschreibungsunterlagen erfolgen nach Vorgabe der entsprechenden Vergabeverordnungen und werden durch die ausschreibende Dienststelle erstellt. Der Betreiber der Vergabeplattform Bremen hat keinen Einfluss auf die Inhalte der Vergabeunterlagen.
- c. Barrierefreie Alternative
- keine
- 2. Gebärdensprache:
- a. Beschreibung
- Erläuterungen zu weiteren im Webauftritt enthaltenen Informationen in Gebärdensprache sind derzeit nicht vorhanden.
- b. Maßnahmen
- Keine. Die Ausschreibungsunterlagen erfolgen nach Vorgabe der entsprechenden Vergabeverordnungen und werden durch die ausschreibende Dienststelle erstellt. Der Betreiber der Vergabeplattform Bremen hat keinen Einfluss auf die Inhalte der Vergabeunterlagen.
- c. Barrierefreie Alternative
- keine
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Die Erklärung wurde am 18. Januar 2022 erstellt und am 15. Dezember 2022 und zuletzt am 25. Oktober 2023 überarbeitet.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
Technische Leitstelle E-Einkauf
info@vergabe.bremen.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.